Pilotbetrieb elektronisches Personenstandsregister gestartet (November 2009)

Die Citkomm wird nach erfolgreicher Beendigung der Test- und Pilotphase, die derzeit in zwei Standesämtern durchgeführt wird, den Anschluss an ein elektronisches Personenstandsregister anbieten. Der produktive Betrieb soll ab 01.01.2010 aufgenommen werden. Die Citkomm hat sich für das Produkt ePR-Server des Verlages für Standesamtswesen in Frankfurt entschieden.

Der ePR-Server wurde als Serversoftware unter JEE entwickelt und läuft auf einem JBoss Application Server. Der ePR-Server ist mandantenfähig, wobei die Anzahl der Mandanten technisch nicht beschränkt ist. 

Zentrale ePR-Server Infrastruktur

Die Citkomm stellt dem jeweiligen Kunden einen Mandanten auf der zentralen ePR-Server Infrastruktur zur Verfügung. Diese Infrastruktur besteht aus dem ePR-Server (Personenstandsregister), einer zentralen Signaturprüfung sowie einer Hashbaum-Verwaltung zur Integration eines Zeitstempeldienstes, dem abgesetzten Sicherungsregister und dem Autista-Server. Die Citkomm gewährleistet den langfristigen, rechtskonformen Betrieb des elektronischen Personenstandsregisters gemäß Personenstandsverordnung. 

Die zu speichernden Registereinträge werden in einer MS-SQL-Datenbank archiviert. Die Speicherung der Daten erfolgt automatisch sowohl im Erstregister (früher Erstbuch) als auch im Sicherungsregister (früher Zweitbuch). Gemäß der Auflage im § 7 der Personenstandsverordnung ist das Sicherungsregister in einem anderen Gebäude der Citkomm untergebracht. Für die Ablage der Suchdaten wird eine separate Datenbank geführt. Die dauerhafte elektronische Beweiswerterhaltung im elektronischen Personenstandsregister wird durch die Softwarelösung digiSeal®archive der Fa. secrypt GmbH, Berlin, gewährleistet.

Digitale Signatur

Die für die qualifizierte digitale Signatur erforderlichen Kartenleser können die Kunden über die Citkomm bestellen. Darüber hat die Citkomm mit der Deutschen Telekom AG (T-Systems) einen „Vertrag über die Registrierungstätigkeit für den akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Telekom AG“ abgeschlossen und Aufgaben im Sinne des § 4 (5)  des Signaturgesetzes übertragen bekommen. Die Citkomm kann alle notwendigen Schritte von der Antragstellung über das Identifizierungsverfahren bis hin zur Ausstellung der Signaturkarte selbst durchführen.

Umfassende Reform

Die Standesämter in Deutschland stehen vor der wahrscheinlich umfassendsten Reform seit ihrer Gründung. Das Personenstandsrechtsreformgesetz, welches am 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist, sorgt spätestens ab 01.01.2014 für völlig neue Arbeitsabläufe. Das neue Personenstandsgesetz schreibt vor, dass Personenstandsregister zukünftig nur noch elektronisch zu führen sind. Die Unterschrift des Standesbeamten unter der Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen wird ersetzt durch eine qualifizierte digitale Signatur. Ausgedruckt werden die Einträge nicht mehr; die Personenstandsbücher in Papierform (Buchform) werden abgeschafft. Der Standesbeamte "überführt" stattdessen die Daten in das elektronische Personenstandsregister, wo sie bis zu 110 Jahre sicher und recherchierbar zu speichern sind.

Der Gesetzgeber knüpft hohe technische und organisatorische Voraussetzungen an die Führung elektronischer Personenstandsregister, die den lokalen Betrieb dieser Register im jeweiligen Standesamt praktisch unmöglich machen. Es ist deshalb eher die Aufgabe der kommunalen Rechenzentren, elektronische Personenstandsregister für die Kommunen zu betreiben. 

Ansprechpartner

Wilhelm Vieler
Tel. +49 (0) 2371 787 150
E-Mail Symbol: E-Mail Linkvieler@citkomm.de

 

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